Haaranalyse

Ihre MPU Beratung und Vorbereitung aus Dresden und Radebeul aus Sachsen

Haare sind ein regelrechtes „Speicherwunder“ und eignen sich daher sehr gut als Nachweismittel für einen eventuellen Substanzmissbrauch. Egal, wie die Fremdstoffe aufgenommen wurden, sie werden in der Haarstruktur relativ langfristig gespeichert. Für die Analyse sind prinzipiell alle Haare ( z.B. Kopf-, Achsel-, Brust- oder Schamhaare ) geeignet, nur müssen sie eine bestimmte Länge haben, um einen Nachweis zu ermöglichen. Am besten für eine Haaranalyse eignen sich Haare vom Hinterkopf, da sich dort in der Regel keine telogenen ( langsam wachsende ) Haare befinden. Für die Untersuchung wird ein Haarbüschel von ca. 1cm Durchmesser benötigt. Einzelne Haare eignen sich für eine Untersuchung leider nicht.

Im Gegensatz zur Urinanalyse können in Haaren die konsumierten Substanzen und deren Abbauprodukte wesentlich länger nachgewiesen werden. Da das menschliche Haar durchschnittlich ca. 1cm im Monat wächst, könnte theoretisch in einer 12cm langen Haarsträhne das Konsumverhalten eines Probanten von einem ganzen Jahr nachgewiesen werden.

Der für eventuellen Alkoholmissbrauch relevante Marker nennt sich Ethylglucuronid ( EtG ). Genau wie bei der Betäubungsmittel- und Medikamentenanalyse wird auch bei der Untersuchung auf EtG mit 1cm Haarlänge der zu untersuchende Zeitraum von einem Monat abgedeckt. Der Nachweis von EtG kann ca. 3 Monate rückwirkend erfolgen, bei Drogen ist ein Nachweis sogar 6 Monate rückwirkend möglich.