Schon Mal zu allererst:
die MPU ist kein „Idiotentest“!
Vielmehr hat eine Medizinisch – Psychologische – Untersuchung (MPU) die Aufgabe, die Fahreignung eines Antragstellers auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu beurteilen.
Richtig korrekt heißt die MPU eigentlich „Begutachtung der Fahreignung“ und wird von akkreditierten „Begutachtungsstellen für Fahreignung“ durchgeführt. Das Ergebnis dieser Begutachtung ( das Gutachten ) ermöglicht der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Entscheidung über Entziehung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu fällen.
Was geschieht bei einer MPU?
Schon bevor sie mit „ihrem“ Gutachter den ersten Kontakt haben, hat er (sie) sich in die von ihrer Führerscheinstelle zur Verfügung gestellten Führerscheinakte „eingearbeitet“. Ihre Geschichte und auch Vorgeschichte ist daher vor allem dem Psychologen im Überblick bekannt. Er macht sich zu ihrem Fall Gedanken und Notizen und wird dann später, im Gespräch, mit den zu klärenden Punkten ihnen gegenüber treten bzw. sie damit konfrontieren.
Als Erstes müssen sie am Untersuchungstag nach der Identitätskontrolle und der Abgabe ihrer mitgebrachten Unterlagen ( z.B. Laboranalysen, Vorbereitungsseminarunterlagen etc. ) einen Fragebogen ausfüllen.
Dann beginnt die eigentliche MPU, i.d.R. gegliedert in 3 Teile, die in unterschiedlicher Reihenfolge ablaufen:
1. Medizinische Untersuchung / Ärztliches Gespräch
In aller Regel besteht die in einer allgemeinen ärztlichen Untersuchung, die Dinge wie Gesundheitszustand und Bestimmung von Größe und Gewicht beinhaltet. Zusätzlich werden Reflexe sowie das Hör- und Sehvermögen überprüft und evtl. die Größe der Leber ertastet. Natürlich erfolgt auch eine Überprüfung der eingereichten Laborwerte.
2. Leistungstest
Beim Leistungstest am Wiener Testgerät erfolgen verschiedene Tests zur Überprüfung ihrer Fähigkeiten in den Gebieten Reaktion, Koordination, Konzentration, Orientierung und Durchhaltevermögen. Dabei sich offenbarende Mängel können sie eventuell bei einer späteren „Fahrverhaltensbeobachtung“ im Realverkehr kompensieren.
3. Explorationsgespräch
Dieses Gespräch dauert ca. eine Stunde und wird durch ihren persönlichen psychologischen Gutachter mit ihnen geführt. Er wird sie zu ihrem Delikt, zu ihrer persönlichen Sichtweise dazu sowie zu ihren allgemeinen Einstellungen befragen. Am Ende wird er das Gespräch aus seiner Sicht zusammenfassen. Sollte das Ergebnis für den Gutachter bereits in eine Richtung tendieren, wird er ihnen eine so genannte Sachstandmitteilung geben. In diesem Fall wissen sie schon, ob das Ergebnis eher positiv oder negativ ausfallen wird.
Wichtig: durch ein kreatives Mitwirken an den Gutachter – Gesprächen bestimmen sie in einem hohen Maße den Ablauf und damit auch das Ergebnis ihrer MPU.
Weitere Infos:
Sie müssen bei den meisten Begutachtungsstellen mit einer Gesamtdauer von ca. vier Stunden für eine komplette MPU rechnen. Die meiste Zeit verstreicht dabei als Wartezeit zwischen den verschiedenen Untersuchungsteilen. Das Ergebnis ihrer MPU bekommen sie in den meisten Fällen ca. 14 Tage nach der Begutachtung zugestellt. Ein positives Gutachten muss dann zur Überprüfung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgegeben werden, die in der Folge weitere Entscheidungen treffen wird ( Neuerteilung, evtl. Auflagen ). Ein negatives Gutachten sollte man in der Regel nicht bei der Behörde abgeben.